Stellen müssen grundsätzlich in Teilzeit bzw. als Tandem ausgeschrieben sein, um die Benachteiligung von Teilzeitkräften (Eltern, Pflegende Angehörige) am Arbeitsmarkt zu beenden
Stellen müssen grundsätzlich in Teilzeit bzw. als Tandem ausgeschrieben sein, um die Benachteiligung von Teilzeitkräften (Eltern, Pflegende Angehörige) am Arbeitsmarkt zu beenden