Wahlfreiheit: Bürgerdarlehen oder Bürgergrundeinkommen für gemeinnützigen Dienst, anstatt Grundsicherung
Familienbonus hat einen neuen Vorschlag präsentiert, wie Erwerbslose in Deutschland finanziell unterstützt werden können. Ziel ist es, soziale Absicherung, Wahlfreiheit und Kinderförderung zu verbinden. Der Kinderbonus ist ein Vorschlag zur gezielten Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden.
Der Vorschlag sieht zwei Optionen vor:
- Drei Monate Bürgerdarlehen (Rückzahlung erforderlich)
- Sechs Monate Bürgergrundeinkommen für gemeinnützige Tätigkeit, inklusive Kinderbonus für Alleinerziehende
1. Bürgerdarlehen: Kurzfristige finanzielle Hilfe
Der Vorschlag beinhaltet ein Bürgerdarlehen, das Erwerbslosen für drei Monate zur Verfügung steht:
- Rückzahlung: erforderlich
- Ziel: schnelle finanzielle Unterstützung bei akuten Engpässen
- Flexibilität: besonders geeignet für Personen, bei welchen ein schneller Wiedereinstieg realistisch ist
2. Bürgergrundeinkommen: Gemeinnützige Tätigkeit mit Kinderbonus
Die zweite Option ist das Bürgergrundeinkommen für sechs Monate, das Erwerbslose für gemeinnützige Tätigkeiten erhalten:
- Tätigkeitsfelder: Arbeit in gemeinnützigen Vereinen (Vereine, Kirche) oder bei Kommunen (Straßenreinigung, Bibliothek etc.)
- Stundenumfang: zumutbar, unter Berücksichtigung von Kinderbetreuung, Krankheit oder Pflegeverpflichtungen
- Gesundheitsprüfung: Vorsprechen beim Amtsarzt und Amtspsychologen vorgesehen
2.1 Höhe des Bürgergeldes
- Regulär: 1.200 € pro Monat
- Für Alleinerziehende / Kinderbonus: orientiert am Mindestlohn, bei 15 €/h Mindestlohn × 40 Stunden/Woche wären es 2.400 € pro Monat.
3. Kinderbonus: Zusätzliche Unterstützung für Familien
Der Vorschlag des Familienbonus sieht vor, dass Alleinerziehende und Familien zusätzlich vom Kinderbonus profitieren:
- Zweck: finanzielle Entlastung während der gemeinnützigen Tätigkeit
- Vorteil: sichert den Lebensunterhalt für Kinder und erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie
4. Beantragung und Betreuung
- Antragstellung: über Bürgerämter, nicht über Arbeitsämter
- Coaching und Unterstützung: durch Sozialverbände, nicht Jobcenter
- Ablauf: Vorsprechen beim Amtsarzt und Amtspsychologen → Coaching → Start der Tätigkeit → Auszahlung des Bürgergeldes inkl. Kinderbonus
5. Fazit: Vorschlag zur Wahlfreiheit und sozialen Absicherung
Der Familienbonus-Vorschlag kombiniert finanzielle Unterstützung, Kinderbonus und gesellschaftliches Engagement. Erwerbslose erhalten flexible Wahlmöglichkeiten, um entweder kurzfristig ein Bürgerdarlehen zu nutzen oder über sechs Monate durch gemeinnützige Arbeit mit Bürgergrundeinkommen und ggf. Kinderbonus abgesichert zu sein. Der Bezugszeitraum kann ggf. nochmal verlängert werden, wenn die Coaching-Angebote angenommen werden. Dieses Förderinstrument soll die Grundsicherung vollständig ersetzen.