Agenda 2035

Eine Gesellschaft der vielfältigen Leistungen und Wertschätzung

Im Jahr 2035 ist unser Staat ein lebendiges Beispiel dafür, wie eine Leistungsgesellschaft weit über Erwerbsarbeit hinausgeht. Wir haben eine Gemeinschaft geschaffen, in der jede Form gesellschaftlich relevanter Arbeit sichtbar, anerkannt und wertgeschätzt wird. Hier zählt nicht nur das, was auf dem Arbeitsmarkt geleistet wird, sondern auch das, was im Verborgenen unsere Gesellschaft zusammenhält: Ehrenamtliches Engagement, private Sorgearbeit und Selbstfürsorge.

Diese vielfältigen Beiträge sind das Fundament unseres Zusammenlebens. Jede und jeder Einzelne kann entsprechend seiner Talente, Stärken und Lebenssituationen einen bedeutenden Beitrag leisten. Ob in der Pflege von Angehörigen, im Einsatz für das Gemeinwohl, in künstlerischer Kreativität oder in der eigenen Gesundheitspflege – all diese Leistungen werden als gleichwertige Säulen einer starken Gesellschaft anerkannt.

Unser Staat garantiert, dass niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung oder Lebensweise benachteiligt oder diskriminiert wird. Vielfalt und Inklusion sind nicht nur Werte, sondern gelebte Realität. So entsteht ein Umfeld, in dem sich Menschen entfalten und ihr Potenzial frei entfalten können – zum Wohle aller.

In dieser „Kooperationsgesellschaft“ ist Erfolg nicht allein ein Maß für wirtschaftlichen Output, sondern ein Ausdruck von sozialem Zusammenhalt, gegenseitiger Fürsorge und nachhaltigem Handeln. Jeder Beitrag zählt, jede Stimme wird gehört, und gemeinsam gestalten wir eine Zukunft, die menschlich, gerecht und lebendig ist.

Die Notwendigkeit einer systemischen Neuordnung: Vom historischen Erbe zur partnerschaftlichen Freiheit

Der Gender Care Gap ist kein Naturereignis, sondern ein kulturelles und historisches Erbe – und damit gestaltbar. Zunächst ein Blick auf die aktuelle Ausgangslage (Quelle: Destatis, 2026):

  • 1,19 Millionen Frauen und 417 000 Männer bezogen 2025 Elterngeld; Väteranteil mit 25,9 % nahezu unverändert
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2025 bei Frauen mit 14,9 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten

Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander liegen: 45 % der Eltern streben eine partnerschaftliche Aufteilung an, doch nur 17 % finden die Rahmenbedingungen vor, um diesen Wunsch auch tatsächlich umzusetzen (Väterreport 2024, BMFSFJ).

Die aktuelle Sozial- und Familienpolitik Deutschlands ist kein Abbild moderner Lebensrealitäten, sondern ein erstarrtes, historisches Erbe. Sie basiert auf dem anachronistischen Leitbild des Vollzeit-erwerbstätigen Ehemanns und der ökonomisch abhängigen Ehefrau. Diese strukturelle Schieflage beginnt bereits bei der Sprache: Das Ehegattensplitting suggeriert schon im Namen eine Abhängigkeit, die Frauen in die Rolle der Zuverdienerin drängt und den Gender Care Gap zementiert.

Während das System dem Mann einen klar definierten „Feierabend“ und einen „Ruhestand“ suggeriert, verbleiben Frauen in einer gesellschaftlich erwarteten 24/7-Verantwortung. Für Mütter gibt es oft keinen Dienstschluss; ihr „Ruhestand“ ist faktisch die Fortsetzung unbezahlter Sorgearbeit für Enkel, Partner und Haushalt.

Unser Ziel für 2035: „Sozialpolitik aus einem Guss“

Wir brauchen eine radikale Reform, die Sozialpolitik nicht mehr als Reparaturset, sondern als Befreiungsschlag versteht. Wir müssen das System von Null neu denken, da die Ausgangsgrößen von gestern – die strikte Trennung zwischen männlicher Erwerbsarbeit und weiblicher Fürsorge – nicht mehr zur heutigen Lebensrealität passen. Wenn die Ausgangsgrößen des sozialen Miteinanders sich wandeln, müssen die Fundamente des Sozialstaats folgen, um konsistent zu bleiben.

Eine „Sozialpolitik aus einem Guss – die Erwerbsverläufe, Sorgearbeit und Sozialleistungen konsistent zusammendenkt – könnte langfristig auch den Gender Pension Gap reduzieren.“ (Prognos/VBM, Expertise, 2026).

Das Ergebnis dieses konsequenten Neudenkens liegt hiermit vor: Es gründet auf einem wirkungs- und lebensphasenorientierten Ansatz, der auf Zeitsouveränität, echter Partnerschaftlichkeit und Eigenverantwortung basiert. Ein System, welches die Symmetrie von Anfang an belohnt, die finanzielle Abhängigkeit auflöst und Fürsorge aufwertet. Denn nur wer frei von struktureller Diskriminierung und existenzieller Abhängigkeit ist, besitzt die notwendigen Kapazitäten für die großen ökologischen und gesellschaftlichen Transformationsaufgaben unserer Zeit.

Familienleistungswesen (FLW.2035), entwickelt von Judith Münter (04.2026):

1. Vor der Geburt:

Phase der Nestbildung: Eltern haben Anspruch auf bis zu vier Wochen Familienbildungszeit vor Geburt. Diese Zeit dient dazu, sich der neuen Rollen bewusst zu werden, die mentale Last (Mental Load) von Beginn an zu teilen und gemeinsam alle notwendigen Vorbereitungen für das neue Familienmitglied zu treffen.

Finanzierung: Für ganz Deutschland gilt das Bundesbildungszeitgesetz, welches u.a. Freistellung für Familienbildungsmaßnahmen ermöglicht. Die Kosten für diese Freistellung werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Dies ist keine Subvention, sondern eine strategische Investition: Der Arbeitgeber profitiert unmittelbar von stabilen familiären Verhältnissen und einer partnerschaftlichen Aufteilung der Sorgearbeit. Dies sichert die langfristige psychische Gesundheit und volle Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden, reduziert das Risiko von Burnout durch Überlastung und minimiert unvorhersehbare Ausfallzeiten nach der Geburt. Das Bildungsangebot selbst ist kostenlos und wird von Familienzentren am Wohnort oder digital angeboten.

2. Nach der Geburt:

Phase der Regeneration & Bonding: Unmittelbar nach der Geburt erhalten beide Elternteile acht Wochen Familienschutz. Dies gewährleistet, dass sich die Mutter physisch und psychisch von der Geburt erholen kann, während der Partner die Kapazität hat, sich vollumfänglich um das Kind, die Mutter und den Haushalt zu kümmern. Die primäre Bindung wird so von Anfang an symmetrisch aufgebaut.

Finanzierung: Die Kosten für diese Freistellung werden vollständig vom Arbeitgeber getragen und als Fortbildung anerkannt. Durch die Elternschaft entwickeln die Arbeitnehmer wertvolle Kompetenzen, wie Organisationsfähigkeit, Resilienz, gewaltfreie Kommunikation, aktives Zuhören, Delegation…

3. Die Phase der frühen Kindheit (2 Monate bis 6 Jahre)

In diesem Zeitraum stehen jedem Elternteil sechs nicht übertragbare Basiselterngeldmonate zu. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach dem Mindestlohn bei einer 48 h Wochenarbeitszeit. Zudem erhält jeder Elternteil ein persönliches Kontingent an zehn Präventionstagen/ Jahr und pro Kind jeweils fünf zusätzliche Tage/ Jahr. Diese Zeit ist flexibel nutzbar, um beispielsweise Krankheitsphasen im Winter ohne bürokratischen Aufwand zu überbrücken. Die Eltern regeln ihre Abwesenheit selbstbestimmt und unbürokratisch aus diesem Kontingent.

Vorschlag: Anspruch auf bezahlte Präventionstage bis 200 % des Medianeinkommens. Die Grenze läge aktuell bei ca. 108.100 € Bruttojahresgehalt.

Dieses Modell der „Präventions- und Care-Souveränität“ ersetzt die klassischen Kindkranktage, sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Näheres siehe unter „VereinbarkeitsBONUS“.

Um das Modell der partnerschaftlichen Erwerbsarbeit zu fördern, wird ein steuerlicher Anreiz geschaffen: Wenn die Arbeitszeit beider Eltern zwischen 22 und 32 Stunden liegt, reduziert sich die Einkommensteuerpflicht massiv. Dies bricht das starre Muster der einseitigen Teilzeit auf und sichert die wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Partner.

Das Modell orientiert sich am französischen Familiensplitting (Quotient Familial), bei dem das Haushaltseinkommen durch eine höhere Anzahl von Personenanteilen („Parts“) geteilt wird. Während die ersten beiden Kinder mit dem Faktor 0,5 zählen, erhöht jedes weitere Kind diesen Faktor um 1,0, was die steuerliche Bemessungsgrundlage massiv senkt. Durch diese Aufteilung sinkt die Progression so stark, dass Familien mit drei Kindern – wie in Frankreich bereits Realität – de facto oft vollständig von der Lohnsteuer befreit sind.

Man könnte den gleichen Effekt für Selbstständige über eine „Care-Gutschrift“ oder einen negativen Einkommensteuer-Betrag lösen. Das Geld, das sie an Umsatzsteuer zahlen, bekämen sie vom Finanzamt als „Gleichstellungs-Bonus“ eins zu eins zurückerstattet.

Vorschlag: Deckelung des Steuervorteils pro Kind auf 5 % des Medianeinkommens. Das entspräche aktuell ca. 2.700 € maximaler Steuervorteil pro Kind/Jahr

Zukünftig würde nicht mehr primär das „Kind-Haben“ belohnt, sondern das „Zeit-Teilen“. Das ist der entscheidende evolutionäre Schritt! Das Kindergeld und ElterngeldPlus wären obsolet. Näheres siehe unter „PartnerschaftsBONUS“.

4. Die Phase der Schulzeit und Autonomie (6 bis 16 Jahre)

In diesem Zeitraum steht jedem Elternteil ein persönliches Kontingent an zehn Präventionstagen zu und pro Kind jeweils fünf zusätzliche Tage. Diese Zeit ist flexibel nutzbar, um beispielsweise Schulferien gemeinsam zu verbringen oder Krankheitsphasen im Winter ohne bürokratischen Aufwand zu überbrücken. Die Eltern regeln ihre Abwesenheit selbstbestimmt und unbürokratisch aus diesem Kontingent. Auch hier greift der steuerliche Bonus: Arbeiten beide Elternteile zwischen 22 und 32 Stunden, reduziert sich die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerpflicht.

5. Die Phase der Mündigkeit (16 bis 18 Jahre)

Mit dem 16. Lebensjahr erhält jedes Kind Anspruch auf ein Grunderbe in Höhe von 25.000 €. Dieses Startkapital ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses. Im Sinne der Solidarität ist dieser Betrag im späteren Erbfall zu erstatten, sofern die Person selbst mehr als 75.000 € erbt. Bafög und andere staatliche Ausbildungsförderungen entfallen durch diese Grundausstattung. Näheres siehe „ChancenBONUS“. Zeitgleich beginnt mit 16 Jahren das aktive Wahlrecht. Mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) folgt das passive Wahlrecht.

Warum der Ersatz des Kindergeldes Vorteile birgt:

Steuerfreiheit ist mehr wert als Kindergeld: Das zusätzliche Netto durch den Wegfall der Lohnsteuer bei Teilzeit-Symmetrie übersteigt die 250 € Kindergeld pro Monat bei fast allen Einkommensgruppen deutlich.

Vermögen statt Transfer: Das Grunderbe schafft einen „Stock“, den das monatliche Kindergeld nie erreichen würde, da letzteres meist im laufenden Konsum (Miete, Lebensmittel) aufgezehrt wird. Es schafft somit Chancengleichheit in einer entscheidenden Lebensphase.

Anreizwirkung: Das Kindergeld bekommt man „einfach so“. Den Steuerbonus bekommt man, wenn man das gesellschaftlich gewünschte Ziel (Symmetrie und Care-Teilung) lebt. Das ist die Steuerungswirkung, die wir für die Transformation brauchen.

6. Die Phase des Wissenstransfers, der individuellen Resilienz und der zweiten Sorgearbeitsphase (Ab ca. 55 Jahre)

Um den Generationenwechsel in der Arbeitswelt zu fördern und gleichzeitig wertvolles Wissen länger im System zu halten, wird die steuerbegünstigte Altersteilzeit eingeführt.

Das Modell orientiert sich am französischen Familiensplitting (Quotient Familial), bei dem das Haushaltseinkommen durch eine höhere Anzahl von Personenanteilen („Parts“) geteilt wird. Wenn beide Partner die Arbeitszeit auf maximal 32 Stunden reduzieren und gleichzeitig die häusliche Pflege für Angehörige übernehmen erhöht sich der Faktor um 0,5 (Pflegegrad 3) oder 1 (Pflegegrad 4 und 5). Das senkt die steuerliche Bemessungsgrundlage massiv. Senkt man ab 60 Jahren die Arbeitszeit auf maximal 24 Stunden erhält man den Faktor 1,5 auch unabhängig von privater Sorgearbeit. Ab 65 Jahren gilt eine Arbeitszeitgrenze von 16 Stunden.

Dies schafft Platz für junge Talente, ermöglicht ein gesundes, längeres Arbeiten, eine aktive Großelternschaft und häusliche Pflege.

Im Gegenzug wird das klassische System der staatlichen Rente abgeschafft; die Vorsorge erfolgt eigenverantwortlich aus den durch Steuerfreiheit gewonnenen Spielräumen.

Anstatt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stehen jedem Erwerbstätigen ohne Kinder (bzw. jüngstes Kind über 16 Jahre) ein Kontingent von 10 bezahlten Präventionstagen pro Jahr zur Verfügung. Bei der Pflege von Angehörigen erhöhen sich die Präventionstage um 5 (Pflegegrad 2 und 3) und 10 Tage (Pflegegrad 4 und 5). Bei der Ausübung eines Ehrenamtes erhöhen sich die Präventionstage um je 5 weitere Tage. In Berufsfeldern mit starker körperlicher und/oder psychischer Belastung sind die Präventionstage ebenfalls um fünf Tage erhöht. Dies schafft Gerechtigkeit zwischen Eltern und Kinderlosen sowie zwischen den Generationen und Berufsgruppen.

Zweck: Diese Tage dienen der Gesundheitsvorsorge, Erholung oder Bewältigung kurzer Krankheitsphasen.

7. Soziale Absicherung und Bürgergrundeinkommen

Bei Arbeitsunfähigkeit oder vorübergehender Arbeitslosigkeit (begrenzt auf maximal sechs Monate) zahlt der Staat ein Bürgergrundeinkommen in Höhe des Mindestlohns bei einer 40-Stunden-Woche. Die bisherige Grundsicherung entfällt. Für Absicherungen, die über dieses Existenzminimum hinausgehen, ist jeder Bürger angehalten, privat vorzusorgen (z. B. durch zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsversicherungen). Ist das persönliche Kontingent an Präventionstagen aufgebraucht (Arbeitsunfähigkeit aufgrund schwerer Erkrankung), greift automatisch das Bürgergrundeinkommen.

Das FLW.2035 ist die Blaupause für eine Sozialstaatsreform, die Fürsorge und Gleichberechtigung ins Zentrum stellt und Familien-, Sozial- und Wirtschaftspolitik untrennbar verbindet.

Judith Münter