Die geplante Reform der Beamtenbesoldung sorgt derzeit für intensive politische Diskussionen. Auslöser ist der zu geringe Abstand zwischen Bürgergeld und Beamtengehältern, der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zu einer umfassenden Anpassung der Besoldung zwingt. Auch höhere Besoldungsgruppen sollen profitieren, da die gesetzlich geregelten Abstände zwischen den Gehaltsstufen bestehen bleiben müssen.
Unser Vorschlag:
Die Laufbahngruppe im gehobenen Dienst sollte nur noch drei anstatt fünf Statusämter beinhalten (A11gD -A13gD), da in der digitalisierten Arbeitswelt eine schnelle Auffassungsgabe und korrekte Informationsverarbeitung im Vergleich zum formalen Abschluss und der Anzahl an Dienstjahren an Bedeutung gewinnt. Die Komplexität von Verwaltungsaufgaben ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen, wohingegen einfache Tätigkeiten aufgrund der Digitalisierung entfallen sind. Die Kürzung auf drei Statusämter im gehobenen Dienst führt durch Nachrücken automatisch zu einer Besoldungserhöhung im mittleren Dienst und die Laufbahngruppe einfacher Dienst kann vollständig entfallen. Die Besoldung im höheren Dienst müsste nicht angepasst werden.
Langfristig sollten Verbeamtungen nur im Kern des Staates erfolgen:
- Judikative (Richter*innen)
- Legislative (Abgeordnete)
- Exekutive (Polizei, Feuerwehr und Kampfmittelräumdienst)
- Militär