Familiengeld (vorher BasisElterngeld) für 18 anstatt 14 Monate für bis zu vier Bezugspersonen. Zudem ein Festbetrag auszahlen, welcher an den Mindestlohn gekoppelt ist. Lohnsaufstockung im Betreuungsfall bis zum 12 Lebensjahr (ehemals Kindergeld bzw. Partnerschaftsbonus), wenn beide Geschlechter arbeiten.
Meine grundlegende Forderung an die neue Bundesregierung:
Kindergeld und Elterngeld bündeln zum sog. Familiengeld, welches den Bedürfnissen der Familien in allen Lebenslagen gerecht wird bei gleichzeitiger Reduzierung der Bürokratie.
Vorteile:
- Entlastung des Gesundheitssystems
- Betreuungssituation kann verbessert werden
- Förderung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau
- Fachkräftemangel wird reduziert
- Wirtschaftskraft nimmt zu
- Entlastung des Staatshaushalts, der Unternehmen und der Familien
- Entbürokratisierung
Entlastung des Gesundheitssystems
Es wird das Märchen von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erzählt: Es gibt ein Anrecht auf Kinderbetreuung ab dem 12. Lebensmonat. Dies suggeriert, dass zu diesem Zeitpunkt beide Elternteile wieder voll in den Beruf einsteigen können. Doch aufgrund vom Fachkräftemangel und der Tatsache, dass kleine Kinder durchschnittlich bis zu zwölf Infekte/Jahr durch machen, ist die Betreuung alles andere als sicher gestellt. Zudem beginnt das Betreuungsjahr nach den Sommerferien. Kinder, welche im März geboren wurden, können erst ab 18 Monaten in die Wunschkita eingewöhnt werden.
Der Bezugszeitraum von 12 bzw. 14 Monaten beim jetzigen Elterngeld ist viel zu kurz bemessen!
Die Folge: die Mütter (und vereinzelt auch Väter) zerreißen sich zwischen Familie und Beruf. Dies geht zu Lasten der Gesundheit der jungen Eltern und in der Folge auch zu seelischer Belastung der Kinder. Die Medien sind voll von entsprechenden Meldungen:
Es gibt mehr Burn-out vorrangig bei Frauen. Mental Load ist in aller Munde. Mehr Bedarf an Mutter – Kind bzw. Vater- Kind Kuren. Hohe Scheidungsrate. Sinkende Geburtenrate. Mehr Alleinerziehende. Mehr Frauen, die bewusst auf Partner und Kinder verzichten möchten. Das Phänomen „Regretting Motherhood“ nimmt zu. Phänomen „mutlose Mädchen“.
Erschreckende Zahlen: der Bedarf an Unterstützung bei akuten familiären Krisen betrug 2022 etwa 2 Mio. Plätze, bei nur ca. 1,3 Mio. verfügbaren Plätzen. Dadurch resultiert eine Wartezeit auf notwendige Hilfe von über einem Jahr (Buchquelle: Mütter Macht Politik)
Betreuungssituation kann verbessert werden
Der Rechtsanspruch auf Betreuung könnte entsprechend auf den 18. Lebensmonat des Kindes erhöht werden. Dies würde Druck aus dem System nehmen #kitastrophe. Zwischen dem 12. und 18. Lebensmonat brauchen Kinder noch vermehrt Unterstützung durch Bezugspersonen. In dieses Zeitfenster fallen: (sicheres) laufen lernen, selbständig essen und trinken, sprechen lernen und der Tagesschlaf wechselt von zwei auf ein Schläfchen. Eine extreme Herausforderung für die Fachkräfte. Die Gewissheit nicht allen Kindern gerecht werden zu können belastet die Fachkräfte und macht den Beruf unattraktiv. Tageseltern leiden zudem unter der zunehmenden Konkurrenz durch Betreuungseinrichtungen. Diese könnten sich gezielt auf die Betreuung der Kleinsten ab 12 Monaten spezialisieren. Voraussetzung: ein Betreuungsschlüssel von 1:3 ist eingehalten.
Förderung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau
Frauen sind immernoch deutlich schlechter bezahlt als Männer, obwohl sie die besseren Abschlüsse haben. Elterngeld wird vorrangig von Frauen genutzt und die Teilzeitquote bei Frauen ist deutlich höher mit entsprechenden Auswirkungen auf die Rente (Altersarmut).
Die jetzige Elterngeneration hat vermehrt den Anspruch die Betreuung zu gleichen Teilen wahr zu nehmen. Die Umsetzung scheitert häufig an der Arbeitgeberseite und einem dort verankerten veralteten Rollenverständnis der Führungsebene und Personalabteilung. Die jetzige Elterngeldregelung, wonach es gesellschaftlicher Konsens ist, dass die Väter maximal zwei „Vätermonate“ nehmen führt zu einer Benachteiligung von Frauen im gebärfähigen Alter und Müttern von Kindern unter acht Jahren im Job.
Durch die Einführung vom Familienbonus würde die Hauptlast der Betreuung von Müttern genommen, da es potenziell vier mögliche Berechtigte für die Leistung gäbe. Allen Personen steht ein Kündigungsschutz zu und das Recht auf Rückkehr in Vollzeit. Vor allem für Alleinerziehende und homosexuelle Elternpaare eine Entlastung! Und für die Kleinfamilie, wenn Großeltern weiter weg leben. Für den Arbeitgeber bedeutet das: Es könnte demnach auch der 45 Jährige Mitarbeiter beantragen, welcher das Nachbarskind für sieben Monate voll betreuen möchte, damit die Alleinerziehende Mutter wieder in den Job starten kann. Oder der 60 Jährige Mitarbeiter, welcher für die Betreuung vom Enkelkind in Teilzeit gehen möchte. Die Mütter hingegen würden in der Regel nur noch 7 Monate komplett ausfallen, anders als bisher 12 Monate.
In der Folge würden die Arbeitgeber in Berufsfeldern, die immer noch männerdominiert sind bei der Einstellung nicht mehr junge Männer bevorzugen. Oder den jungen Männern die größeren Projekte zuteilen, da die Frau im gebärfähigen Alter jederzeit länger ausfallen kann. Die Benachteiligung von Mütter im Job würde reduziert.
Ich selbst habe Ingenieurwesen studiert und in meinem Bekanntenkreis werden junge Väter, welche sich mehr (d.h. nicht nur zwei Vätermonate) im Familienalltag engagieren wollen, gemobbt. Es gibt zwar ein Recht auf Teilzeit, aber welcher junge Vater hat die zeitlichen und finanziellen Ressourcen sich dies einzuklagen?!
Würde der Staat, wie oben beschrieben, eine paritätische Aufteilung der Betreuungsarbeit fördern, wäre dies ein wichtiges Signal!
Fachkräftemangel wird reduziert
Ist die Care-Arbeit gerecht verteilt, gewinnt die Wirtschaft effektiv zehn Stunden produktive Arbeitszeit pro Elternpaar.
40 h (Vollzeit, davon 35 h produktiv) + 25 h (Teilzeit) = 60 Stunden vs. 2 x 35 h = 70 h
Bei ca. 10 Mio. Elternpaaren (17 Mio. Kindergeldbeziehern) würden bei einer 35 h/Woche ca. drei Mio. zusätzliche Arbeitskräfte generiert. Deutschland müsste sich um den demografischen Wandel und damit einhergehenden Fachkräftemangel weniger Sorgen machen.
Die Mitarbeiter*innen, welche zuvor in den Behörden gearbeitet haben, könnten vakante Stellen in anderen Behörden besetzen oder stünden der freien Wirtschaft zusätzlich als Arbeitskräfte zur Verfügung.
Durch die Lohnaufstockung im Betreuungsfall hätten ältere Mitarbeiter*innen den Anreiz länger zu arbeiten. Viele Großmütter und einige Großväter gehen früher in Rente, um bei der Betreuung der Enkelkinder zu helfen. Diese Alterskohorte könnte für mindestens elf Jahre Teilzeitarbeit Lohnaufstockung im Betreuungsfall geltend machen. Ein Anreiz dem Arbeitsmarkt entsprechend länger zur Verfügung zu stehen.
Die Lohnaufstockung im Betreuungsfall könnte ausgeweitet werden bezogen auf die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen (bspw. Verlängerung des Bezugszeitraum bei Kindern mit Behinderung oder Anwendung bei der häuslichen Pflege ab Pflegestufe 1). Sodass weniger Personen aufgrund der Pflege von Angehörigen kündigen müssen, die Arbeitszeit stark reduzieren müssen oder früher in Rente gehen.
Wirtschaftskraft nimmt zu
Die Wirtschaft profitiert von der Arbeitskraft gut ausgebildeten Frauen. Die Frauen verlieren nicht den Anschluss nach jahrelanger Abwesenheit und Teilzeit. Gemischt geführte Teams sind erfolgreicher. Parität in der Politik würde sich ebenso positiv auswirken. Eltern profitieren von den (Leadership-) Kompetenzen, welche Sie sich bei der Betreuung von Kindern aneignen. Bspw. Bessere Kommunikation, Gelassenheit, erfolgreiche Delegation und klare Zielsetzung, Zeitmanagement, Motivationskills und und…
Entlastung des Staatshaushalts, der Unternehmen und der Familien
Drei große Behördenstrukturen wären obsolet. Die Kosten für die Gebäude und Personal fielen (teilweise) weg. Die Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter nicht auf teure Schulungen schicken zu Leadership-Skills und investieren zudem in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen. Des weiteren werden spontane Ausfälle der Mitarbeiter*innen minimiert, da die Last auf mehrere Schultern verteilt ist. Familien sind deutlich krisenfester, wenn beide Aufgaben (Lohn- und Care-Arbeit) gleichberechtigt angegangen werden (z.B. bei Erkrankung, Tod, Jobverlust).
Entbürokratisierung
Beim Bürgeramt müssen nur die Unterlagen vollständig vorliegen (Geburtsurkunde, Abfrage Arbeitgeber weiterer Bezugsberechtigter bezüglich geltender Arbeitszeit und Arbeitszeitreduzierung und Antrag der Erziehungsberechtigten mit Benennung der (Haupt-)Bezugspersonen). Keine komplizierte Berechnung anhand dem Einkommen vor Bezug vom Elterngeld mit Nachweispflicht durch Antragsteller*in (bzw. Arbeitgeber).