Partnerschafts BONUS

Faire Verteilung von Geld, Zeit und Verantwortung im Familienalltag

Aktuell haben wir ein System der Fragmentierung: Das Kindergeld ist eine sozialpolitische Gießkanne (Pauschalleistung), während das Elterngeld als Lohnersatzleistung die Statussicherung während einer kurzen Phase bedient.

Beide Instrumente versagen dort, wo das Leben komplexer wird – etwa beim Übergang in Teilzeit, bei der Pflege von Angehörigen oder bei der Einschulung. Unser Ziel ist der Wechsel von der Punktförderung hin zu einer lebensphasenorientierten Unterstützung.

Das Reformmodell: Sockelbetrag plus Partnerschaftsbonus

Anstatt starrer Einzelleistungen fordern wir eine integrierte Familienleistung, die sich flexibel an die Care-Last anpasst.

1. Die Logik: Zeit- und Geld-Kombination

Die Lebensphasen-Leistung ist kein statischer Betrag, sondern ein Budget, das über den Lebenslauf (von der Familiengründung bis zur Pflege der eigenen Eltern) zur Verfügung steht.

Sockelbetrag (Existenzsicherung bzw. Infrastrukturbetrag): Ersetzt das Kindergeld und sichert eine qualitativ hochwertige Betreuung für das Kind. Zunächst im Elternhaus, später in frühkindlichen Bildungseinrichtungen und der Schule.

Partnerschaftsbonus: Ein dynamischer Aufschlag, der immer dann greift, wenn die Erwerbsarbeit zugunsten von Care-Arbeit reduziert wird (nicht nur im ersten Jahr) und die Sorgearbeit partnerschaftlich aufgeteilt wird.

2. Abkehr vom starren Lohnersatz

Das aktuelle Elterngeld bestraft diejenigen, die schon vor der Geburt prekär gearbeitet oder Care-Arbeit geleistet haben.

Unsere Reform: Die Leistung orientiert sich nicht nur am letzten Netto, sondern am Mindestlohn. Wer sorgt, erhält eine Basis-Vergütung, die unabhängig vom vorherigen Karriere-Status die ökonomische Autonomie sichert.

3. Gleitende Übergänge statt „Elterngeld-Klippe“

Nach 12 oder 14 Monaten fällt das Elterngeld aktuell auf Null. Das zwingt Frauen oft zurück in Vollzeit oder in die totale Abhängigkeit. Die Forderung: Eine „Care-Teilzeit-Prämie“. Wenn beide Elternteile ihre Arbeitszeit auf z.B. 28–32 Stunden reduzieren, zahlt der Staat einen Bonus, bis das Kind ein bestimmtes Alter (z.B. 13 Jahre) erreicht hat bzw. wenn sich die Pflege von Angehörigen (ab Pflegegrad 2) intensiviert.

Warum der Partnerschaftsbonus wichtig ist:


• Reduzierung bürokratischer Hürden
• Entlastung bei Betreuung und Pflege
• Förderung der gerechten Verteilung von Sorgearbeit in Partnerschaften

Ziel des Programms

• Gleichberechtigte Sorgearbeit (Equal Care) stärken
• Finanzielle Unterstützung dort, wo sie am meisten benötigt wird
• Transparente Kriterien und klare Auszahlung
• Bürokratie abbauen

Berechnungsgrundlage

Ein fester Monatsbetrag, orientiert am Mindestlohn, wird fair zwischen den Bezugspersonen aufgeteilt. Die Person, welche ihre Arbeitszeit stärker reduziert, bekommt eine höhere Unterstützung, um Karrierenachteile auszugleichen. Ausschlaggebend bei mehreren Kindern im Haushalt ist das Alter des jüngsten Kindes bzw. bei der Pflege von mehreren Angehörigen der höchste Pflegegrad.

Stufe 1 (0–24 Monate bzw. Pflegegrad 4–5):

Betrag: 2.400 €/Monat für zwei Hauptbezugspersonen; Arbeitszeitrahmen: 20 – 30 h/ Woche, zwei weitere Bezugspersonen möglich. Betrag errechnet sich aus Mindestlohn (hier 15 €/h) und maximal möglicher Arbeitszeit (40 h).

Besonderheiten: Sechs nicht übertragbare! Basismonate pro Hauptbezugsperson in einem Zeitraum von 18 Monaten; zusätzlich ein Basismonat pro Bezugsperson

Beispiel: Nach zwölf Monaten Basisbezug, arbeiten beide Hauptbezugspersonen Teilzeit. Person A 20 Std./Woche (40 Std./Woche Regelarbeitszeit), Person B 20 Std./Woche (35 Std./Woche Regelarbeitszeit), Reduzierung insgesamt 35 Std. teilt sich 4:3, Auszahlung: A: 1.370 € und B: 1.030 €

Stufe 2 (Alter 2–6 Jahre bzw. Pflegegrad 3):

Betrag: 1.200 €/Monat*, Arbeitszeitrahmen: Zwei Hauptbezugspersonen je 20–32 Std./Woche

*Besonderheit: Das Familienzentrum behält den Sockelbetrag von 800 € zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Betreuungsinfrastruktur einDas Betreuungsangebot ist ab dem 2. Lebensjahr somit kostenlos verfügbar.

Beispiel: A 20 Std./Woche (40 Std./Woche Regelarbeitszeit), B 30 Std./Woche (35 Std./Woche Regelarbeitszeit); Reduzierung insgesamt 25 Std. teilt sich 4:1, Auszahlung: A: 320 € und B: 80 €.

Stufe 3 (Alter 6–13 Jahre bzw. Pflegegrad 2):

Betrag: 600 €/Monat (davon behält das Familienzentrum 400 € für schulische Nachmittagsbetreuung), Arbeitszeitrahmen: Zwei Hauptbezugspersonen je 25–35 Std./Woche

Hinweis: Betrag wird entsprechend der festgelegten Stundenzuweisung geteilt

Auszahlung und Abwicklung

• Auszahlung erfolgt über das Familienzentrum
• Ansprechpersonen und regelmäßige Beratung vorgeschrieben
• Arbeitgeber bestätigt die Arbeitszeiten in einem Onlineportal; Änderungen müssen gemeldet werden

Voraussetzungen und Antragsweg

• Persönliche Vorsprache im Familienzentrum vor Geburt oder nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit (Vor-Ort-Voraussetzung)
• Zuweisung einer Ansprechperson
• Regelmäßige Beratungstermine
• Nachweise über Arbeitszeit durch den Arbeitgeber über ein Onlineportal
• Statusänderungen zeitnah melden

Vorteile des Partnerschaftsbonus

• Planungssicherheit durch klar definierte Stufen
• Gerechte Verteilung von Sorgearbeit
• finanzielle Entlastung bei der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angehörigen
• Förderung der Kooperation zwischen Haupt- und Nebenbezugspersonen

Zielgruppen im Fokus

• Familien mit Kleinkindern (0–24 Monate)
• Familien mit Kindern im Alter 2–6 Jahre
• Familien mit Kindern im Alter 6–13 Jahre
• Pflegebedürftige Angehörige ab Pflegegrad 2–5
• Arbeitgeber als Unterstützer durch Bestätigung der Stunden

Ab 13 Jahren soll es keine direkte finanzielle Unterstützung für Familien mehr geben. Ab diesem Alter besteht die Möglichkeit einen Aushilfsjob anzunehmen. Allerdings haben Jugendliche Anspruch auf ein Grunderbe nach erfolgreichem Abschluss der 9. Klasse (siehe ChancenBonus).