Digital erstellte Strichzeichnung, Erwachsener nimmt Kind an die Hand

KinderBONUS

Erwerbslose haben die Wahl zwischen drei Monaten Bürgerdarlehen (Rückzahlung nötig) oder Bürgergrundeinkommen für sechs Monate gemeinnützige Tätigkeit in zumutbarem Stundenumfang (Sorgearbeit und Krankheit wird berücksichtigt, daher Notwendigkeit Vorsprechen Amtsarzt und Amtspsychologe), Coaching durch Sozialverbände nicht Jobcenter und Bearbeitung durch Bürgerämter nicht Arbeitsämter. Höhe des Bürgergeldes pauschal 1.200 € bzw. 2.400 € (=15 €/h Mindestlohn * 40 h/Woche) Alleinerziehende.

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