Jede:r Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf ein bestimmtes Kontingent an Halbzeittagen, d.h. halbe Sollstundenzahl bei vollem Lohnausgleich (Krankheit, Kindkrank, Betreuungspersonkrank und Notbetreuung Betreuungseinrichtung). Das Kontingent richtet sich nach der individuellen familiären Situation (Ehrenamt, Pflegegrad, Kindsalter).