Faire Verteilung von Geld, Zeit und Verantwortung im Familienalltag
Aktuell haben wir ein System der Fragmentierung: Das Kindergeld ist eine sozialpolitische Gießkanne (Pauschalleistung), während das Elterngeld als Lohnersatzleistung die Statussicherung während einer kurzen Phase bedient.
Beide Instrumente versagen dort, wo das Leben komplexer wird – etwa beim Übergang in Teilzeit, bei der Pflege von Angehörigen oder bei der Einschulung. Unser Ziel ist der Wechsel von der Punktförderung hin zu einer lebensphasenorientierten Unterstützung.
Das Reformmodell: Infrastrukturbetrag plus Partnerschaftsbonus
Anstatt starrer Einzelleistungen fordern wir eine integrierte Familienleistung, die sich flexibel an die Care-Last anpasst.
1. Die Logik: Zeit- und Geld-Kombination
Die Lebensphasen-Leistung ist kein statischer Betrag, sondern ein Budget, das über den Lebenslauf (von der Familiengründung bis zur Pflege der eigenen Eltern) zur Verfügung steht.
Sockelbetrag (Infrastrukturbetrag): Ersetzt das Kindergeld und sichert eine qualitativ hochwertige Betreuung für das Kind in frühkindlichen Bildungseinrichtungen und der Schule bzw. Pflegebedürftige in Tagespflege und Seniorenwohnheimen.
Partnerschaftsbonus: Ein dynamischer Aufschlag, der immer dann greift, wenn die Erwerbsarbeit zugunsten von Care-Arbeit reduziert wird (nicht nur im ersten Jahr) und die Sorgearbeit partnerschaftlich aufgeteilt wird.
2. Abkehr vom starren Lohnersatz
Das aktuelle Elterngeld bestraft diejenigen, die schon vor der Geburt prekär gearbeitet oder Care-Arbeit geleistet haben.
Unsere Reform: Die Leistung orientiert sich nicht nur am letzten Netto, sondern am Mindestlohn. Wer sorgt, erhält eine Basis-Vergütung, die unabhängig vom vorherigen Karriere-Status die ökonomische Autonomie sichert.
3. Gleitende Übergänge statt „Elterngeld-Klippe“
Nach 12 oder 14 Monaten fällt das Elterngeld aktuell auf Null. Das zwingt Frauen oft zurück in Vollzeit oder in die totale Abhängigkeit. Die Betreuung startet meist zu festen Zeiten, nämlich nach den Sommerferien. Je nach Geburtstag des Kindes müssen Familien demnach unterschiedlich lange Zeiträume ohne finanzielle Unterstützung überbrücken. Ein einjähriges Kind, das in die Kindertagesstätte kommt, hat in den ersten zwölf Monaten typischerweise etwa 12 bis 15 Atemwegsinfekte, zwei Magen-Darm-Erkrankungen und ein oder zwei Hautausschlag verursachende Infektionen wie das Dreitagefieber. Dies habe emotionale und teils auch finanzielle Folgen für Familien, heißt es in einem Forschungsbericht (1).
Unsere Forderung: Eine „Care-Teilzeit-Prämie“. Wenn beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren, gewährt der Staat einen Einkommenssteuerbonus, bis das Kind ein bestimmtes Alter (z.B. 16 Jahre) erreicht hat. Dies ist auch anwendbar auf pflegende Angehörige (ab Pflegegrad 2).
Vorteile:
• Reduzierung bürokratischer Hürden
• Entlastung bei Betreuung und Pflege
• Förderung der gerechten Verteilung von Sorgearbeit in Partnerschaften
• Finanzielle Unterstützung dort, wo sie am meisten benötigt wird
• Transparente Kriterien und klare Auszahlung
Stufe 1 (2 Monate bis 6 Jahre bzw. Pflegegrad 4–5):
Betrag: 2.880 €/Monat für jeweils sechs nicht übertragbare! Basismonate (ohne Erwerbsarbeit) pro Hauptbezugsperson bzw. pflegenden Angehörigen. Betrag errechnet sich aus Mindestlohn (hier 15 €/h) und maximal möglicher Arbeitszeit (48 h).
Besonderheiten: Wenn die Arbeitszeit beider Hauptbezugspersonen bzw. Pflegepersonen zwischen 22 und 32 Stunden liegt, entfällt die Pflicht zur Zahlung von Einkommenssteuer (Familiensplitting nach französischen Vorbild). Dies bricht das starre Muster der einseitigen Teilzeit auf und sichert die wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Geschlechter. Man könnte den gleichen Effekt für Selbstständige über eine „Care-Gutschrift“ oder einen negativen Einkommensteuer-Betrag lösen. Das Geld, das sie an Umsatzsteuer zahlen, bekämen sie vom Finanzamt als „Gleichstellungs-Bonus“ eins zu eins zurückerstattet. Zukünftig würde nicht mehr das „Kind-Haben“ mit Kindergeld belohnt, sondern das „Zeit-Teilen“. Nicht der Pflegebedürftige selbst erhält Pflegegeld, sondern die pflegenden Angehörigen.
Übersteigt die Einkommenssteuergutschrift pro Kind 5 % des Medianeinkommens (2.700 € pro Kind/Jahr) geht alles weitere in den Solidaritätstopf. Dieses Geld dient der Sicherung einer qualitativ hochwertigen Betreuungsinfrastruktur. Das Betreuungsangebot ist in der ganzen Bundesrepublik ab dem 2. Lebensjahr für 20 Wochenstunden kostenlos nutzbar und Pflegeeinrichtungen sind ebenfalls kostenlos für 20 Wochenstunden.
Die Deckelung des Steuervorteils ist zudem sozialpolitisch geboten, da Haushalte mit hohen Einkommen über eine signifikant höhere Kapazität verfügen, Sorge- und Hausarbeit durch den Zukauf von haushaltsnahen Dienstleistungen zu outsourcen. Während die arbeitende Mitte die Symmetrie von Erwerbs- und Care-Arbeit meist durch eigene Zeitressourcen (Real-Teilung) realisieren muss, dient der gedeckelte Steuervorteil hier als gezielte Entlastung für diese Eigenleistung. Spitzenverdienern bleibt es unbenommen, ihre Sorgearbeit privatwirtschaftlich zu organisieren, ohne dass dies durch eine unbegrenzte steuerliche Progression überproportional subventioniert werden muss.
Stufe 2 (Alter 6–16 Jahre bzw. Pflegegrad 3):
In dieser Phase stehen jeder Hauptbezugsperson jährlich 10 Präventionstage zur Verfügung und zusätzlich fünf weitere pro Kind bzw. zu pflegenden Angehörigen. Diese Zeit ist flexibel nutzbar, um beispielsweise Schulferien gemeinsam zu verbringen, Krankheitsphasen im Winter ohne bürokratischen Aufwand zu überbrücken oder Angehörige zu Arztterminen zu begleiten. Die Bezugsberechtigten regeln ihre Abwesenheit selbstbestimmt und unbürokratisch aus diesem Kontingent. Auch hier greift der steuerliche Bonus: Arbeiten beide Hauptbezugspersonen zwischen 22 und 32 Stunden, entfällt die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerpflicht.
Auszahlung und Abwicklung
• Auszahlung erfolgt über das Finanzamt
• Ansprechpersonen und regelmäßige Beratung im Familienzentrum (Wohnsitz) vorgeschrieben
• Arbeitszeiten kann Finanzamt dem Lohnzettel entnehmen
Voraussetzungen und Antragsweg
• Persönliche Vorsprache im Familienzentrum vor Geburt oder nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit (Vor-Ort-Voraussetzung)
• Zuweisung einer Ansprechperson
• Regelmäßige Beratungstermine
Vorteile des Partnerschaftsbonus
• Planungssicherheit durch klar definierte Stufen
• Gerechte Verteilung von Sorgearbeit
• finanzielle Entlastung bei der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angehörigen
• Förderung der Kooperation zwischen Haupt- und Nebenbezugspersonen
Warum fällt das Kindergeld weg?
Der Wegfall des monatlichen Kindergeldes wird durch die vollständige steuerliche Freistellung der Sorgearbeit (Familiensplitting mit Parts) mehr als kompensiert. Während das bisherige System Steuern einnimmt, um sie dann bürokratisch als Kindergeld bzw. ElterngeldPlus teil-zurückzuzahlen, belässt das neue Modell das Geld direkt bei den Familien.
Ist das nicht teurer für den Staat?
Nein, die fiskalische Logik des Modells beruht auf einer konsequenten Verschiebung von passiven Transferleistungen hin zu aktiven Symmetrie-Anreizen. Durch den Wegfall von Kindergeld, Elterngeld und BAföG werden Mittel frei, die in Form von Steuerfreiheit bei partnerschaftlicher Symmetrie und einem ChancenBONUS (Grunderbe) direkt an die Familien fließen.
Es ist eine Investition in die Arbeitsmarktpartizipation. Durch den Wegfall der Zweitverdiener-Falle arbeiten mehr Mütter in qualifizierten Jobs. Das erhöht das Sozialversicherungsaufkommen und die Produktivität so stark, dass sich die Steuerfreiheit der Eltern durch die zusätzliche Wertschöpfung am Markt refinanziert. Wir tauschen Bürokratie gegen Wirtschaftsleistung.
Zielgruppen im Fokus
Ab 16 Jahren soll es keine direkte finanzielle Unterstützung für Familien mehr geben. Allerdings haben Jugendliche Anspruch auf ein Grunderbe nach erfolgreichem Abschluss der 9. Klasse (siehe ChancenBonus).
(1) Frequent infections in nursery help toddlers build up immune systems | UCL News – UCL – University College London https://share.google/OOOec4r6Jw6C1cER9