Faire Verteilung von Geld und Verantwortung in Familien- und Pflegealltag
Der Partnerschaftsbonus (Equal Care) ist ein Vorschlag von Judith Münter an die Politik und zielt darauf ab, Kindergeld, Elterngeld und Pflegegeld zu bündeln und Bürokratie abzubauen. Er unterstützt Familien und pflegende Angehörige durch einen festen Monatsbetrag, der von Alter des Kindes, Pflegegrad und Arbeitszeit abhängt. Leistung: Partnerschaftsbonus für Betreuung von Kindern bis 13 Jahre bzw. Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2.
Warum der Partnerschaftsbonus wichtig ist:
• Gerechte Verteilung von Sorgearbeit
• Reduzierung bürokratischer Hürden
• Entlastung bei Betreuung und Pflege
• Förderung der Arbeitszeitflexibilität in Partnerschaften
Ziel des Programms
• Gleichberechtigte Sorgearbeit (Equal Care) stärken
• Finanzielle Unterstützung dort, wo sie am meisten benötigt wird
• Transparente Kriterien und klare Auszahlung
• Bürokratie abbauen
Berechnungsgrundlage
Fester Monatsbetrag, orientiert am Mindestlohn; Aufteilung zwischen Bezugspersonen; Mehr Entlastung bei stärkerer Reduktion der Arbeitszeit, um Karrierenachteile auszugleichen. Ausschlaggebend bei mehreren Kindern im Haushalt ist das Alter des jüngsten Kindes bzw. bei der Pflege von mehreren Angehörigen der höchste Pflegegrad.
Stufe 1 (0–24 Monate bzw. Pflegegrad 4–5):
Betrag: 2.400 €/Monat für zwei Hauptbezugspersonen; Arbeitszeitrahmen: 20 – 30 h/ Woche, zwei weitere Bezugspersonen möglich. Betrag errechnet sich aus Mindestlohn (hier 15 €/h) und maximal möglicher Arbeitszeit (40 h).
Besonderheiten: Sechs Basismonate pro Hauptbezugsperson in einem Zeitraum von 18 Monaten; zusätzlich ein Basismonat pro Bezugsperson
Beispiel: Nach zwölf Monaten Basisbezug, arbeiten beide Hauptbezugspersonen Teilzeit. Person A 20 Std./Woche (40 Std./Woche Regelarbeitszeit), Person B 20 Std./Woche (35 Std./Woche Regelarbeitszeit), Reduzierung insgesamt 35 Std. teilt sich 4:3, Auszahlung: A: 1.370 € und B: 1.030 €
Stufe 2 (Alter 2–6 Jahre bzw. Pflegegrad 3):
Betrag: 1.200 €/Monat*, Arbeitszeitrahmen: Zwei Hauptbezugspersonen je 20–35 Std./Woche
*Besonderheit: Das Familienzentrum behält den Sockelbetrag von 800 € zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Betreuungsinfrastruktur ein. Das Betreuungsangebot ist ab dem 2. Lebensjahr somit kostenlos verfügbar.
Beispiel: A 20 Std./Woche (40 Std./Woche Regelarbeitszeit), B 30 Std./Woche (35 Std./Woche Regelarbeitszeit); Reduzierung insgesamt 25 Std. teilt sich 4:1, Auszahlung: A: 320 € und B: 80 €.
Stufe 3 (Alter 6–13 Jahre bzw. Pflegegrad 2):
Betrag: 600 €/Monat (davon behält das Familienzentrum 400 € für schulische Nachmittagsbetreuung), Arbeitszeitrahmen: Zwei Hauptbezugspersonen je 30–35 Std./Woche
Hinweis: Betrag wird entsprechend der festgelegten Stundenzuweisung geteilt
Auszahlung und Abwicklung
• Auszahlung erfolgt über das Familienzentrum
• Ansprechpersonen und regelmäßige Beratung vorgeschrieben
• Arbeitgeber bestätigt die Arbeitszeiten in einem Onlineportal; Änderungen müssen gemeldet werden
Voraussetzungen und Antragsweg
• Persönliche Vorsprache im Familienzentrum vor Geburt oder Eintritt der Pflegebedürftigkeit (Vor-Ort-Voraussetzung)
• Zuweisung einer Ansprechperson
• Regelmäßige Beratungstermine
• Nachweise über Arbeitszeit durch den Arbeitgeber
• Statusänderungen zeitnah melden
Vorteile des Partnerschaftsbonus
• Planungssicherheit durch klar definierte Stufen
• Gerechte Verteilung von Sorgearbeit und finanzieller Unterstützung
• Entlastung bei Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen
• Förderung der Kooperation zwischen Haupt- und Nebenbezugspersonen
Zielgruppen im Fokus
• Familien mit Kleinkindern (0–24 Monate)
• Familien mit Kindern im Alter 2–6 Jahre
• Familien mit Kindern im Alter 6–13 Jahre
• Pflegebedürftige Angehörige ab Pflegegrad 2–5
• Arbeitgeber als Unterstützer durch Bestätigung der Stunden