Wahlfreiheit: Bürgerdarlehen oder Bürgergrundeinkommen für gemeinnützigen Dienst, anstatt Grundsicherung
Die aktuelle Debatte um die Verpflichtung von Bürgergeld-Empfängern zu gemeinnütziger Arbeit zeigt die Notwendigkeit für mutige, aber rechtssichere Reformen.
Unsere Bürgerinitiative „Familienbonus“ hat hierzu ein Modell entwickelt, das die Forderung nach einer Gegenleistung für staatliche Transfers mit der im Grundgesetz verankerten Wahlfreiheit und dem Schutz von Familien vereint. Wir schlagen eine grundlegende Neugestaltung des Unterstützungssystems vor, weg von der reinen Transferleistung, hin zu einem Modell der zwei Optionen:
1. Das Bürgerdarlehen (Fokus: Kurzfristige Autonomie)
Um die staatlichen Sozialkassen bei kurzzeitiger Erwerbslosigkeit zu entlasten und die Eigenverantwortung zu stärken, führen wir ein Bürgerdarlehen ein.
- Bezugsdauer: maximal drei Monate
- Kondition: Rückzahlung erst nach einer Stundungsfrist von fünf bis zehn Jahren
- Zielgruppe: Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf schnelle Wiedereingliederung, die staatliche Bevormundung vermeiden und ihre finanzielle Unabhängigkeit wahren wollen
2. Das Bürgergrundeinkommen (Fokus: Gesellschaftliche Teilhabe)
Für eine längerfristige Unterstützung (sechs Monate) setzen wir auf das Prinzip der aktiven Teilhabe durch gemeinnützige Tätigkeit.
- Tätigkeitsfelder: Stärkung des Ehrenamts in Vereinen (z. B. Trainer, Vorlesepaten, Mitgliedermanagement) sowie kommunale Unterstützung (Bibliotheken, Grünflächenpflege)
- Individuelle Belastung: Das Stundenkontingent ist zumutbar gestaltet und berücksichtigt explizit Kinderbetreuung, Pflegeverpflichtungen oder gesundheitliche Einschränkungen.
- Familien- Komponente: Ein integrierter Kinderbonus stellt sicher, dass insbesondere Alleinerziehende finanziell stabilisiert werden und ihre Erziehungsleistung anerkannt wird.
2.1 Höhe des Bürgergeldes
- Regulär: 1.200 € pro Monat
- Für Alleinerziehende / Kinderbonus: orientiert am Mindestlohn, bei 15 €/h Mindestlohn × 40 Stunden/Woche wären es 2.400 € pro Monat.
3. Effiziente Umsetzung und Rechtssicherheit
Um die Verwaltung zu entlasten und verfassungsrechtliche Hürden (Art. 12 GG) zu nehmen, sieht unser Modell zwei zentrale Mechanismen vor:
Medizinische Begutachtung durch „Junior-Ärzte“: Um das Nadelöhr der Amtsärzte zu umgehen, werden angehende Mediziner (z. B. im PJ) einbezogen. Sie erstellen Vorschläge für ein realistisches Stundenkontingent. Die finale Entscheidungshoheit verbleibt beim zuständigen Sozialamt.
Härtefallregelung & Widerspruchsrecht: Personen haben das Recht auf Einspruch. Bei triftiger Begründung (Krankheit, akute Krisen) wird das Bürgergrundeinkommen für sechs Monate ohne Gegenleistung gewährt, um das Existenzminimum jederzeit verfassungsfest zu garantieren.
4. Beantragung und Betreuung
- Antragstellung: über Bürgerämter, nicht über Arbeitsämter
- Coaching und Unterstützung: durch Sozialverbände, nicht Jobcenter
- Ablauf: Antrag → medizinische Begutachtung –> Coaching → Start der Tätigkeit → Auszahlung des Bürgergeldes
5. Fazit: Vorschlag zur Wahlfreiheit und sozialen Absicherung
Der Familienbonus-Vorschlag kombiniert finanzielle Unterstützung, Kinderbonus und gesellschaftliches Engagement. Erwerbslose erhalten flexible Wahlmöglichkeiten, um entweder kurzfristig ein Bürgerdarlehen zu nutzen oder über sechs Monate durch gemeinnützige Arbeit mit Bürgergrundeinkommen und ggf. Kinderbonus abgesichert zu sein. Der Bezugszeitraum kann ggf. nochmal verlängert werden, wenn die Coaching-Angebote angenommen werden. Dieses Förderinstrument soll die Grundsicherung vollständig ersetzen.
Unser Modell „Bürger-Option“ bietet eine Antwort auf die Akzeptanzkrise des Sozialstaats. Es verwandelt Erwerbslose von „Passivempfängern“ in wertvolle Stützen des Ehrenamts und der Kommunen, ohne dabei die individuelle Freiheit zu untergraben.