VereinbarkeitsBONUS

In unseren Augen benachteiligt das Lohnersatzprinzip Sorgetragende. Daher sehen wir u.a. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kritisch. Wir möchten uns für eine höhere Flexibilität einsetzen.

Reformvorschlag: Jede/r Arbeitnehmer/in hat mindestens einen Anspruch auf 10 Tage/ Jahr (bei einer fünf Tage Woche), an welchen er/sie sich „eingeschränkt arbeitsfähig“ melden kann, sog. Halbzeittage. Im Gegenzug könnten mehrere Feiertage gestrichen werden. Anstatt Vollzeittätigkeit zu belohnen, sollte der Staat eine familienfreundliche und diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung schaffen. Die Notwendigkeit für einen Halbzeittag kann unterschiedliche Gründe haben: Selbstfürsorge (leichte Erkrankung, Stress, Schlafdefizit, Hitze), Termine (Arztbesuch, Handwerker im Haus etc.), Sorgearbeit (Kindkrank, KiGa Schließtag, Arztbesuch Angehörige) oder ehrenamtliches Engagement. An diesen Tagen muss nur die Hälfte der Sollarbeitszeit mobil/remote abgeleistet werden (bei vollem Lohn). Es können maximal drei Tage am Stück genommen werden. In Branchen in denen i.d.R. kein mobiles Arbeiten möglich ist, kann auf eine App zurückgegriffen werden. Jeder Mitarbeitende hat darüber Zugriff auf individuell zugeschnittene Unterlagen bzw. Lernvideos, wie Arbeitsschutzunterweisungen, Fortbildungsangebote oder Gesundheitsangebote. Personen, welche vertraglich weniger als 60% der Arbeitszeit mobil arbeiten dürfen und ehrenamtlich Tätige (ohne Bezahlung) haben 15 Tage zur Verfügung. Demgegenüber sind Arbeitgeber bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit (mit Attest) nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet, sondern die Krankenkassen zahlen ein pauschales Abwesenheitsgeld, welches sich am Mindestlohn und der täglichen Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz orientiert (15€/h*8h=120€). Es ist unverständlich, dass der Manager für das gleiche „Nichtstun“ das 50fache an Geld bekommt wie der Schichtarbeiter. TEIL- Krankschreibung muss in Deutschland ermöglicht werden! Vorallem bei psychischen Erkrankungen ist ein geregelter Tagesablauf förderlicher für die Genesung, als soziale Isolation. Auch bei einem Beinbruch, kann man in den meisten Fällen noch Arbeit Remote erledigen.

Arbeitnehmer*innen, welche unbezahlte Sorgeverantwortung übernehmen (Hauptbezugspersonen und Bezugspersonen) haben einen höheren Anspruch:

25 Tage bei Kindern unter 6 Jahre oder pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad 3-5

20 Tage bei Kindern unter 13 Jahre oder pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad 2

Diese Reform lässt den Arbeitgebern einen Spielraum zur besseren Bezahlung systemrelevanter Berufe bzw. Berufe im Niedriglohnsektor.

Die Höhe der Umsatzsteuer sollte an die „Manager to Worker Pay Ratio“ des Unternehmens gekoppelt werden, sodass die Einsparungen auch den unteren Lohngruppen zugute kommen und nicht dem oberen Lohnsegment. Gilt eine Arbeitszeit von max. 35 Stunden im Unternehmen, wird den Arbeitgebern für die familienbedingten Halbzeittage der Mindestlohn erstattet (bei der Lohnsteuer zu 100 Prozent absetzbar).Durch die Halbzeittage ist eine deutliche Flexibilität erreicht, welche den Familien zu Gute kommt. Vorallem Mütter arbeiten in Teilzeit, da Sie nicht spontan ausfallen wollen. Irgendetwas ist immer: Die Betreuung ist nicht zuverlässig und auch Erkrankungen sind nicht planbar. Zudem ist die Beantragung von Kindkranktagen sehr aufwendig und wird daher wenig in Anspruch genommen. Durch die Halbzeittage ist eine vollzeitnahe Beschäftigung beider Elternteile schon im Kleinkindalter realisierbar.

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