Kindergeld, Elterngeld und (Familien-)Pflegegeld verknüpfen und Bürokratie abbauen. Staatliche Leistungen gibt es nur, wenn Sorgearbeit gerecht zwischen den Partnern (Eltern bzw. Geschwistern) aufgeteilt wird (Stichwort Equal Care)! Es wird ein Partnerschaftsbonus (für die Betreuung von Kindern und Enkeln bis zum 13. Lebensjahr und Angehörigen ab Pflegegrad 2) gewährt, wenn die Bezugspersonen in einem gewissen Zeitrahmen in Teilzeit arbeiten bzw. zu gleichen Anteilen Basismonate beziehen.
Der Partnerschaftsbonus ist ein fester Betrag, welcher sich am Mindestlohn orientiert (z.B. 2.400 €/Monat in Stufe 1, entspricht einem Mindestlohn von 15€/h bei 40h/Woche). Die Hauptbezugspersonen müssen eine bestimmte Mindeststundenzahl arbeiten. Der Betrag wird zwischen den Bezugspersonen aufgeteilt. Wer mehr reduziert bekommt mehr Geld, um Nachteile auszugleichen (Rente, Karrierenachteile).
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein (es gilt stets das Alter des jüngsten Kindes):
Lebensmonat des Kindes 1 bis 24 Monate / Pflegegrad 4 und 5 (STUFE 1: 2.400 €/Monat): mindestens zwei Personen müssen als Hauptbezugspersonen eingetragen werden, zudem können zwei weitere Bezugspersonen eingetragen werden. Jede Person kann im Zeitraum von zwei Jahren maximal sechs Monate am Stück vollständig der Arbeit fern bleiben, um Sorgearbeit zu leisten. Die Bezugspersonen können jeweils drei Monate auf die Hauptbezugspersonen übertragen. Darüberhinaus gilt ein Arbeitszeitrahmen von 15-25 Stunden für die zwei Hauptbezugspersonen.
Lebensalter des Kindes 2 – 6 Jahre / Pflegegrad 3 (STUFE 2: 1.200 €/Monat): Es gilt ein Arbeitszeitrahmen von 20 – 30 Stunden für die zwei Hauptbezugspersonen.
Lebensalter des Kindes 6 – 13 Jahre / Pflegegrad 2 (STUFE 3: 600 €/Monat). Es gilt ein Arbeitszeitrahmen von 25 – 35 Stunden für die zwei Hauptbezugspersonen.
Für jede STUFE können die Hauptbezugspersonen neu festgelegt werden.
Weitere Voraussetzung:
Hauptbezugspersonen und Bezugspersonen müssen vor Geburt persönlich im Familienzentrum vorsprechen. Sie bekommen eine individuelle Ansprechperson, welche regelmäßig Beratungsgespräche anbietet. Das Personal in den Familienzentren legt die Hauptbezugspersonen und ggf. Bezugspersonen im System an und versendet die Zugangsdaten an diese und die Arbeitgeber. Die Arbeitgeber bestätigen die Arbeitsstunden gemäß Arbeitsvertrag. Arbeitgeber und Bezugsberechtigte sind verpflichtet jede Änderung im System mitzuteilen. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Dieser muss entsprechend weniger Lohnsteuer abführen.