Gewährung einer Lohnaufstockung im Betreuungsfall (Kinder und Enkel bis zum 12. Lebensjahr, Angehörige mit Pflegestufe), wenn beide Geschlechter in Teilzeit arbeiten. Kindergeld und Elterngeld verknüpfen. Bürokratie abbauen.
Gewährung einer Lohnaufstockung im Betreuungsfall (Kinder und Enkel bis zum 12. Lebensjahr, Angehörige mit Pflegestufe), wenn beide Geschlechter in Teilzeit arbeiten. Kindergeld und Elterngeld verknüpfen. Bürokratie abbauen.